1. Teilnahme als Transportunternehmen
Durch die Registrierung auf Autotransport-Swiss.ch bestätigt das Transportunternehmen, ein rechtlich selbständiges Unternehmen zu sein und alle gesetzlichen Voraussetzungen zur Durchführung gewerblicher Fahrzeugtransporte zu erfüllen. Die Plattform stellt lediglich eine Vermittlungsumgebung bereit und begründet kein Arbeitsverhältnis.
2. Annahme von Transportaufträgen
Mit der Annahme eines Auftrags entsteht ein verbindlicher Vertrag zwischen Transportunternehmen und Kunde. Das Transportunternehmen verpflichtet sich, den Auftrag gemäß den vereinbarten Bedingungen vollständig und fristgerecht auszuführen.
3. Verpflichtung zur Fahrzeugübernahme
Das Transportunternehmen ist verpflichtet, ein angenommenes Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen. Ein unbegründetes Nichterscheinen gilt als Vertragsverletzung.
4. Vertragsstrafe bei Nichterscheinen
Bei Nichterscheinen nach Auftragsannahme ist die Plattform berechtigt, eine Vertragsstrafe zwischen CHF 100 und CHF 300 zu verlangen. Bei wiederholten Verstößen kann das Unternehmen dauerhaft von der Plattform ausgeschlossen werden.
5. Vollständige Verantwortung für das Fahrzeug
Ab Übernahme bis Übergabe trägt das Transportunternehmen die vollständige Verantwortung für das Fahrzeug, einschließlich aller Risiken von Beschädigung, Verlust oder Verzögerung.
6. Pflicht zur Zustandsdokumentation
Bei Fahrzeugübernahme muss eine fotografische Dokumentation erstellt werden. Unterlassene Dokumentation führt zur vollen Haftung des Transportunternehmens.
7. Versicherungspflicht
Das Transportunternehmen verpflichtet sich, jederzeit über eine gültige Transportversicherung zu verfügen und diese auf Anfrage nachzuweisen.
8. Sorgfaltspflicht
Der Transport ist fachgerecht, sicher und unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften durchzuführen.
9. Zahlungsbedingungen
Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach bestätigter Lieferung.
10. Selbständigkeit
Das Transportunternehmen handelt als unabhängiger Unternehmer. Es besteht kein Arbeitsverhältnis mit der Plattform.
11. Freistellung der Plattform
Das Transportunternehmen verpflichtet sich, die Plattform sowie MAREX Group GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Schäden, Vertragsverletzungen, falschen Angaben oder unsachgemäßer Durchführung des Transports entstehen. Dies umfasst auch Rechtskosten und Verwaltungskosten.
12. Haftung gegenüber dem Kunden
Das Transportunternehmen haftet dem Kunden gegenüber vollständig für Schäden, Verzögerungen oder Verluste, die während des Transports entstehen. Die Plattform übernimmt keinerlei Mitverantwortung.
13. Kommunikation und Transparenz
Das Transportunternehmen verpflichtet sich zu transparenter Kommunikation, insbesondere bei Verzögerungen, Problemen oder unvorhergesehenen Ereignissen während des Transports.
14. Verbot unlauterer Geschäftspraktiken
Es ist untersagt, Kunden außerhalb der Plattform abzuwerben, Preise zu manipulieren oder falsche Angaben zu machen. Verstöße können zum sofortigen Ausschluss führen.
15. Datenschutzpflicht
Das Transportunternehmen darf Kundendaten ausschließlich zur Durchführung des Transports verwenden und muss diese vertraulich behandeln.
16. Plattformregeln
Das Transportunternehmen verpflichtet sich zur Einhaltung aller Plattformrichtlinien und technischen Vorgaben.
17. Ausschlussrecht der Plattform
Die Plattform kann Transportunternehmen jederzeit ohne Angabe von Gründen sperren oder entfernen, insbesondere bei Verstößen gegen diese Bedingungen.
18. Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt ist das Transportunternehmen verpflichtet, die Plattform unverzüglich zu informieren.
19. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest gültig.
20. Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von MAREX Group GmbH.